1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
    WELUMA GmbH, mit Sitz in Essen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“),
    und ihren Auftraggebern.

  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
    Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Anwendung dieser AGB ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:

    • Planung, Projektierung und Lichtberechnung von LED-Beleuchtungsanlagen

    • Lieferung von LED-Leuchten, Steuerungen und Zubehör

    • Montage, Installation und Inbetriebnahme

    • Umrüstung, Sanierung und Modernisierung bestehender Beleuchtungsanlagen

  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen um Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Subunternehmern, Nachunternehmern oder Leiharbeitnehmern zu bedienen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf persönliche Leistungserbringung besteht nicht.


3. Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch:

    • eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder

    • die Ausführung der beauftragten Leistung
      zustande.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

  5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


5. Liefer- und Leistungsfristen

  1. Liefer- und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Materialengpässe, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, Streik, behördliche Anordnungen), verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

    • die Baustelle frei zugänglich ist,

    • alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen,

    • notwendige Anschlüsse (z. B. Strom) rechtzeitig bereitgestellt werden.

  2. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


7. Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Werkleistung ist eine Abnahme durch den Auftraggeber durchzuführen.

  2. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung keine Abnahme oder keine schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

  3. Teilabnahmen sind zulässig, sofern dies dem Bau- oder Projektfortschritt entspricht.


8. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware geht mit Übergabe bzw. mit Abnahme der Werkleistung auf den Auftraggeber über.


9. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

  2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

  3. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei Mängeln, die zurückzuführen sind auf:

    • unsachgemäße Nutzung oder Bedienung

    • eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen

    • Eingriffe durch Dritte

    • natürlichen Verschleiß

  4. Gesetzlich zwingende Haftungs- und Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.


10. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

    • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


11. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.

  3. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe der offenen Forderungen an den Auftragnehmer abgetreten.


12. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Essen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 2026

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