
1. November 2020
Förderung
Gefördert wurden Klimaschutzinvestitionen in die technischen Anlagen und Gebäude von Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten, die kurz-, mittel- und langfristig zu einer direkten und nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen. Hierzu zählte auch die Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung.
Im Zuge der Nationalen Klimaschutzinitiative wurde die BMUB-Förderung für den Einsatz von LED-Beleuchtung im öffentlichen Bereich fortgesetzt:
Einen besonderen Anreiz zur Umrüstung gab es für die Anlagen und Gebäude von Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen (nach SGB 8) sowie Sportstätten (KSJS): Für diese Projekte galten erhöhte Förderquoten von bis zu 40 %.
Die Projektlaufzeit betrug ein Jahr nach Bewilligungsbescheid. Wichtig: keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid! Fördermittelgeber war das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau; das Projektmanagement übernahm der Projektträger Jülich (PTJ).
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2022 gilt die neue Förderrichtlinie des BMU über den Projektträger ZUG – siehe dazu unseren Beitrag „BMU (ZUG) Förderung für Kommunen und eingetragene Vereine“.
Inhaber, geschäftsführender Gesellschafter
Lukas Lomberg ist Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter der WELUMA GmbH und verantwortet die Lichtplanungen im Unternehmen selbst. Er ist Master of Science (FOM Hochschule für Ökonomie & Management, Düsseldorf).