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Neues NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“

Neues NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“

18. April 2021

Förderung

Mit dem Sportstättenförderungsprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ sollen Sportvereinen und Sportverbänden von 2019 bis 2022 zur Modernisierung und Instandsetzung, zur energetischen Sanierung und für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten Landesmittel bereitgestellt werden. Die Zuwendung wird als sogenannter „verlorener Zuschuss“ ausgezahlt – die gewährten Mittel müssen also nicht zurückgezahlt werden. Die Verwaltung des Programms erfolgt über die NRW.BANK, bei der auch die Förderanträge zu stellen sind.

So funktioniert das Förderungsprogramm

Die Förderung gilt für Investitionsmaßnahmen ab mindestens 10.000 Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Schwerpunkte liegen auf energetischer und digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Die Fördermittel sind nicht zur Ablösung von Krediten oder zum Kauf von Gebäuden vorgesehen.

Bei Förderungen bis 1 Mio. Euro kommt das öffentliche Vergaberecht nicht zur Anwendung, es gilt eine Festbetragsfinanzierung, und ein einfacher Verwendungsnachweis reicht aus.

Verfahrensablauf

Vereine reichen ihre Projektskizzen über ihren jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreissportbund bzw. -verband ein, der die Entscheidung über die Förderung trifft. Die Zuwendung erfolgt über die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde.

Weitere Informationen: Website des LSB NRW

Lukas Lomberg

Inhaber, geschäftsführender Gesellschafter

Lukas Lomberg ist Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter der WELUMA GmbH und verantwortet die Lichtplanungen im Unternehmen selbst. Er ist Master of Science (FOM Hochschule für Ökonomie & Management, Düsseldorf).